Kanzlei Spengler & Kollegen

Als klassische Arbeitnehmerkanzlei sind wir auf die Vertretung von Arbeitnehmern im Arbeitsrecht spezialisiert. Betriebs- und Personalräte betreuen wir umfassend in allen Fragen der Mitbestimmung

Das Rettungsdienstrecht in Deutschland ist untrennbar mit dem Namen unseres Kanzleigründers verbunden. Bundesweit vertreten und beraten wir hier Rettungsdienste und ihre Mitarbeiter in Zivil-, Straf- und Verkehrsangelegenheiten

Unsere Kompetenz im Sozialrecht ist bei unseren Mandanten nicht nur bei Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder Rente gefragt, sondern auch bei Arbeitsunfällen.

Arbeitsrecht

  • Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Interessenausgleich
  • Sozialplan
  • Betriebsübergang
  • Einigungsstelle
  • Arbeitszeit
  • Abmahnung
  • Zeugnis
  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Gehalt
  • Urlaub
  • Ausbildung

Der Erhalt des Arbeitsplatzes ist für viele Menschen existenziell wichtig. Wir stehen auf Ihrer Seite und behalten bei unserer Beratung immer auch die Folgen für Ihre Familie und Ihre berufliche Zukunft im Auge. Bei Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Arbeitsplatzverlust unterstützen wir Sie kompetent.

Wir beraten auch Betriebs- und Personalräte bei Fusionen, Verschmelzungen, Betriebsübergängen und Personalabbau, damit Sie als Gremium Ihre Arbeitnehmer besser schützen können.

Ebenso treten wir für Sie ein, wenn zum Teil radikale Konzepte von Unternehmensberatern in Ihrem Betrieb umgesetzt werden sollen.

Das gilt auch beim Aushandeln von Betriebsvereinbarungen, der Vertretung in Einigungsstellen und ganz besonders bei der Einführung neuer Arbeitszeitmodelle bei immer stärkerem Leistungsdruck.

Rettungsdienstrecht

  • Notfallsanitäter
  • DRK Reform TV
  • Arbeitsbereitschaft
  • Rettungswagen
  • Blaulicht und Martinshorn
  • Rettungsdienstgesetz
  • Arbeitszeit
  • Delegation
  • Dokumentation
  • Schweigepflicht

Das Rettungsdienstrecht wird in Deutschland nur von wenigen Juristen ausgeübt. Im Vordergrund stehen dabei Fragen der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Rettungsdienstmitarbeiter gegenüber Patienten. Die Kanzlei SPENGLER & KOLLEGEN verfügt in diesem Bereich über langjährige Erfahrung.

Die vermehrten Notfalleinsätze haben immer höhere Unfallquoten der Rettungsfahrzeuge zur Folge, die oft sehr hohe Kosten verursachen. Das Problem sind die Sonder- und Wegerechte, die im Notfalleinsatz gelten. Wir wickeln diese speziellen Unfallmandate (mit den Versicherungen) für die Rettungsorganisationen ab und stehen Ihnen bei der Entwicklung eines effektiven Schadensmanagements zur Verfügung.

Die Vorschriften für Rettungsdienste sind in den Landesrettungsdienstgesetzen verankert und unterscheiden sich bundesweit. Ebenso die verwaltungsrechtlichen Fragen der Zulassung von Organisationen, die Hilfsleistungen erbringen.

Wir kümmern uns um Fragen zur Berufszulassung von Mitarbeitern und sind im Bereich des Arbeitsrechts im Rettungsdienst bewandert. Mit den Besonderheiten bei Kündigungen, Fragen der Dienstplangestaltung und der Arbeitnehmerhaftung vor dem Hintergrund unterschiedlichster Tarifverträge (DRK-TV, AVR Caritas, AVR Diakonie, TVöD) kennen wir uns bestens aus.

Verkehrsrecht

  • Fahrverbot
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Regress
  • Bußgeld
  • Blitzer
  • Rettungswagen
  • Blaulicht und Martinshorn
  • Linksabbieger
  • Sonderrecht
  • Wegerecht
  • Totalschaden
  • Führerscheinentzug

Im Verkehrsrecht hat sich die Kanzlei SPENGLER & KOLLEGEN auf zwei Bereiche spezialisiert:

Die Unfallregulierung bei gewerblichen Fuhrparks insbesondere Rettungsdienste, Feuerwehren, Taxen, Schulbus- und Behindertentransporte sowie für gewerbliche Fuhrparks mit den jeweiligen spezifischen Besonderheiten.

Die Beratung und Verteidigung von Berufskraftfahrern und LKW-Fahrern, denen oftmals bei Verkehrsverstößen noch immer auch arbeitsrechtliche Sanktionen drohen. Eng mit dem Bereich Arbeitsrecht verzahnt, vertreten die Rechtsanwälte SPENGLER & KOLLEGEN bundesweit betroffene Fahrzeugführer, oft in enger Absprache mit dem gewerkschaftlichen Rechtschutz und der GUV-Fakulta.

Die vermehrten Notfalleinsätze haben immer höhere Unfallquoten der Rettungsfahrzeuge zur Folge, die oft sehr hohe Kosten verursachen. Das Problem sind die Sonder- und Wegerechte, die im Notfalleinsatz gelten. Wir wickeln diese speziellen Unfallmandate (mit den Versicherungen) für die Rettungsorganisationen ab und stehen Ihnen bei der Entwicklung eines effektiven Schadensmanagements zur Verfügung.

Sozialrecht

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitsförderung
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung
  • Rehabilitation
  • Teilhabe behinderter Menschen
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitsunfall
  • Wegeunfall
  • Behinderung

Das Sozialrecht ist ein sehr komplexer Rechtsbereich, aber eben ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und regelt die soziale Sicherung in unserem Land.

Für viele Betroffene sind die Vorschriften und Zuständigkeiten aber bedauerlicherweise schwer verständlich und wenig durchschaubar. Allein 12 verschiedene Sozialgesetzbücher sagen alles über das Paragrafendickicht des Sozialrechts.

Bei Fragen rund um Arbeitslosengeld, Sperrzeiten, Hartz IV, gesetzliche Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitsunfall, Erwerbsunfähigkeit oder Wegeunfall steht Ihnen unser Sozialrechtler Sieghart Böhme daher fachkundig zur Seite.

Auch im Versicherungsrecht wie bei privaten Kranken- und Lebensversicherungen ist er der richtige Ansprechpartner.