Die Kanzlei Spengler & Kollegen


Empfangsbereich

Als klassische Arbeitnehmerkanzlei sind wir auf die Vertretung von Arbeitnehmern in allen Fragen des Arbeitsrechts spezialisiert. Wir beraten von der Abmahnung über die Kündigung bis zum Zeugnis.

Betriebs- und Personalräte sowie MAV betreuen wir umfassend in allen Fragen der Mitbestimmung, beim Verhandeln von Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie in gerichtlichen Verfahren, vor der Einigungsstelle oder in Schiedsstellen.

Wir vertreten von unserem Sitz in Würzburg aus bundesweit Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte sowie die DGB-Gewerkschaften und unterstützen bei Tarifverhandlungen.


Unser Service für unsere Mandanten

Aufgrund der bundesweiten Ausrichtung der Kanzlei und Dank der modernen Technik ist heute oftmals ein persönlicher Besuch im Rahmen einer Mandatierung nicht mehr zwingend notwendig. Viele unserer Mandanten vereinbaren Telefonbesprechungen und senden wichtige Unterlagen per E-Mail oder Telefax.

WICHTIG: KEINE Zusendung von Fristsachen per E-Mail ohne Vorankündigung

Sollten Sie uns also Nachrichten oder Unterlagen per E-Mail übersenden, die in Zusammenhang mit Klagen oder Fristen von Bedeutung sind, müssen diese Sendungen bei uns per Telefon rechtzeitig vor Fristablauf ankündigt werden. Bei Versand ohne Ankündigung muss der Eingang der Sendungen vom Absender bei uns abgefragt werden.

Beachten Sie dies bitte in Ihrem eigenen Interesse, denn oftmals hat eine Fristversäumung nachhaltige Auswirkungen!



Unser Service für Betriebs- und Personalräte

Für unsere Mandanten der Betriebs- und Personalräte halten wir viele Musterbeschlüsse und -vereinbarungen vor. Diese können bei der Arbeit im Gremium nützliche Zeit ersparen, Hilfestellungen geben und/oder Anstoß für neue Themen auf der Tagesordnung sein.

Der ständig erweiterte Fundus an Informationen zu interessanten und wichtigen Urteilen aus dem Arbeits- und Sozialrecht, sowie richtungsweisende Entscheidungen vom Europäischen Gerichtshof sind hier zu finden.

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